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Satzung
 

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

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Der Verein führt den Namen Welten Kinder Förderverein mit Sitz in Minden
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 


§ 2 Zweck
 

Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Kinder und Jugendhilfe mit Entwiklungsverzögerung, deren Angehörigen und des Gesundheitswesens so wie der Bau der entsprechenden Einrichtungen von MoJaFe Förderung bei frühkindlicher Entwicklungsverzögerung


Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
 

  • Unterstützung, Erhalt oder Bau durch verschiednen Mittel des Fördervereins von Speziellen Schulen, Kitas und Therapiezentren,

  • Unterstützung für Betroffene und Angehörrigen bei der Beschaffung und Organisation von Therapiematerialien,

  • Hilfe bei Aus-/ Weiterbildung Im Bereich Entwicklungsverzögerung bei Kindern und Jugendlichen

  • Training der Eltern oder anderen Angehörigen

  • Durch Einsatz von Therapien den Betroffenen ein Selbstbestimmtes leben zu ermöglichen

  • Therapeutische und entlastende so wie Beratende Versorgung vor Ort oder über das Internet so wie Kooperationspartner

  • In Kooperation mit Einrichtungen der gleichen Zielsetzung, die Vereinsziele realisieren

  • Entwicklung der Motorik, der Sprache und anderen Sinnen wie Wahrnehmung und Soziale Eingliederung, den Abbau von Aggressionen durch gezielten Therapeutischen Einsatz

  • Durch erhalt des Fördervereins Welten Kinder

  • Durch Ausbau der Angebote und Hilfsmöglichkeiten für Betroffene und Angehörrige

 


§ 3 Gemeinnützigkeit
 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

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§ 4 Auflösung
 

Der Förderverein Weltenkinder kann nur einstimmig aufgelöst werden. Bei Auflösung oder Verlust der Steuerlichen Begünstigungen fällt das Vermögen der Schulischen, Kindertagesstätte und dem Thehrapiezentrum von MoJaFe Förderung bei frühkindlicher Entwicklungsverzögerung zu gleichen teilen zu.

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